04.11.2010

Bündnis gegen Schwarzarbeit

Nach einer bundesweiten Kontrolle des Zolls auf Baustellen haben sich die Tarifparteien im Maler- und Lackiererhandwerk und das Bundesfinanzministerium zu einem Bündnis gegen illegale Beschäftigung und Schwarzarbeit zusammengeschlossen. Vor allem die Branche der Maler und Lackierer hatten die Ordnungshüter Anfang Oktober im Visier.

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22.10.2010

Altersgemischte Teams arbeiten effizienter

Wie aus einer Studie des Mannheimer Zentrums für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW) hervorgeht, steigert die Mischung von jungen und älteren Mitarbeitern in einem Unternehmen die Produktivität beider Altersklassen.

Offensichtlich profitierten jüngere Mitarbeiter auch im direkten Arbeitskontakt von der Expertise und langen Berufserfahrung der älteren Kollegen, sagten die Wissenschaftler.

Zwar seien Ältere im Durchschnitt nicht weniger leistungsfähig als jüngere Beschäftigte, von Betrieb zu Betrieb gebe es aber erhebliche Produktivitätsunterschiede. Besonders wirksam zur Förderung älterer Mitarbeiter sei den Studienergebnissen zufolge die altersgerechte Ausstattung der Arbeitsplätze, beispielsweise durch eine bessere Beleuchtung oder kontrastreichere Bildschirme. Wenig überraschend ist die Erkenntnis, dass ältere Arbeitnehmer produktiver sind, wenn sie keine körperlich belastenden Arbeiten übernehmen müssen.

Demgegenüber konnten die Wissenschaftler für die gezielte Weiterbildung älterer Beschäftigter ebenso wenig positiv Effekte nachweisen wie für die Altersteilzeit. Dies liege möglicherweise daran, dass Mitarbeiter nach einer Weiterbildung bisher häufig die gleichen Aufgaben erledigten wie zuvor, hieß es.

Bei Altersteilzeit wiederum überwiege in Deutschland das sogenannte Blockmodell. In diesem Modell wechselten Arbeitnehmer meist früher in den Ruhestand, ohne vor dem Ausstieg die Arbeitszeit zu reduzieren. "Neue Energien" durch kürzere Arbeitszeiten würden auf diese Weise nicht frei gesetzt, vielmehr handele es sich bei der Altersteilzeit im Blockmodell lediglich um eine "versteckte Frühpensionierung".

Quelle: www.deutsche-handwerks-zeitung.de


07.10.2010

Das richtige Nein

Eine korrekt formulierte Absage an Bewerber schützt nicht nur vor arbeitsrechtlichen Klagen, sie wirkt sich auch positiv auf den Ruf des Unternehmens aus.

„...leider haben wir uns für einen Kandidaten mit einer besser passenden Qualifikation entschieden..." So oder ähnlich klingen die Ablehnungsschreiben der meisten Personalverantwortlichen. Aus gutem Grund: Möglichst neutral gehalten verringern sie das Risiko des Unternehmers, wegen Diskriminierung verklagt zu werden.

Denn seit August 2006 ist das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) in Kraft. Dieses müssen alle Arbeitgeber nicht nur bei der Formulierung von Stellenanzeigen, sondern auch bei Absagen auf Bewerbungen beachten. Das Gesetz soll arbeitssuchende Menschen vor Diskriminierung schützen. Wer zu Unrecht bei der Auswahl benachteiligt wurde, hat Anspruch auf Schadensersatz.

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01.10.2010

EOS Zehn-Länder-Studie: Süddeutsche Unternehmen von Forderungsausfällen besonders stark betroffen

Deutsche Unternehmen müssen durchschnittlich 2,8 Prozent ihrer Forderungen abschreiben. Im Vergleich zum Vorjahr ist die Summe der Forderungsausfälle insgesamt spürbar gestiegen: 2009 gaben die befragten Unternehmen noch an, dass 2,1 Prozent der Rechnungen nicht bezahlt wurden. Das ergab die EOS Zehn-Länder-Studie 2010 "Europäische Zahlungsgewohnheiten".

Besonders stark von Forderungsausfällen betroffen sind süddeutsche Unternehmen mit Geschäftskunden. Hier fallen 4,2 Prozent der Forderungen aus. "Deutschlands Süden hat mehr unter der Krise gelitten als andere Regionen. Dies liegt zum Einen sicherlich daran, dass im Süden die wichtigsten Finanzdienstleistungszentren beheimatet sind, die besonders hohe Forderungsausfälle verzeichnen mussten. Zum Anderen waren Versicherungen gefährdet sowie Handelsunternehmen mit hohem Exportanteil", erklärt Stephan Spieckermann, Geschäftsführer EOS Deutschland, Geschäftsbereich B2B. Im Bereich Privatkunden müssen Unternehmen im Westen den höchsten Anteil der Forderungen (3,8 Prozent) abschreiben.

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16.09.2010

Wechselkennzeichen für das Bauhandwerk nützlich?

Ab 2011 kann wohl ein Kennzeichen auf bis zu drei Autos ausgewechselt werden. Die Regierung hilft beim Geldsparen, denn zukünftig soll man mehrere Fahrzeuge mit einer Kfz-Police fahren können. Österreich und die Schweiz machen es bereits erfolgreich vor. So soll künftig nun auch in Deutschland auf ein Auto-Kennzeichen bis zu drei Fahrzeuge zulassen werden können. Aber bringt die neue Regelung auch Vorteile für das Handwerk? Für den Verbraucher mit Cabrio und Wohnmobil sicherlich eine lohnende Neuerung. Doch auch der selbstständige Handwerker mit privatem KFZ und geschäftlichen Lieferwagen könnte profitieren.

Ob ein Kennzeichen zwischen Bagger und Tieflader gewechselt werden darf, ist noch offen. Sicherlich wäre es eine Entlastung von Bauunternehmen und Handwerksbetrieben mit großen Maschinen- und Fahrzeugpark wünschenswert, von dem immer nur ein Teil benötigt wird.

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06.09.2010

Justiz stärkt Rechte der Bauunternehmer

"Die Rechnung ist nicht prüfbar, wir zahlen nicht!" Kaum ein Bauhandwerker hat diesen Spruch noch nicht gehört. Meistens dient er dem Auftraggeber nur als Vorwand, um die Zahlung hinaus zu zögern. Denn bislang konnten Kunden die Rechnung eines Unternehmers schon wegen kleiner Ungereimtheiten ablehnen. Damit ist es jetzt vorbei, hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden.

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31.08.2010

In fünf Schritten zum Kampagnenmeister

Wozu macht das Handwerk eine Imagekampagne? Welchen Mehrwert bringt sie Handwerksbetrieben? Wie können Betriebe die Kampagne konkret nutzen? Diese Fragen beantwortet der neue Leitfaden "In fünf Schritten zum Kampagnenmeister".

Die einfach verständliche und praxisnahe Bedienungsanleitung bringt auf 20 übersichtlich gestalteten Seiten auf den Punkt, was Handwerker und Betriebe zur Kampagne wissen müssen.

Den Leitfaden zum Kampagnenmeister herunterladen (pdf-Datei)

Quelle: deutsche-handwerks-zeitung.de

23.08.2010

Wann ist Wegezeit auch Arbeitszeit?

Auch im Handwerk ist die Arbeit immer weniger zeit- und ortsgebunden. Um konkurrenzfähig zu bleiben, nehmen die Unternehmen immer weitere Anfahrtswege in Kauf. Welche Wegezeiten können den Arbeitnehmern als Arbeitszeit angerechnet werden? Ein neues Merkblatt des UDH hilft bei dieser Frage weiter.

Das Zurücklegen längerer Fahrtzeiten zum Arbeitsplatz erfordert auch von den Arbeitnehmern eine größere Flexibilität. Welche Wegezeiten dabei als Arbeitszeit anzusehen sind, ist oftmals schwierig zu beurteilen, da der Begriff der "Wegezeit" in der Praxis unterschiedlich gebraucht wird und auch das Gesetz keine Definition vorgibt.

Nach zahlreichen Anfragen aus der Handwerksorganisation und von Unternehmen hat der UDH ein Merkblatt erstellt. Beantwortet werden darin die Fragen, wann Fahrtzeiten des Arbeitnehmers als Arbeitszeit im Sinne des Arbeitsschutzgesetzes gewertet werden können und wann diese vergütungspflichtig sind.

Das Merkblatt "Wegezeit und Arbeitszeit" gibt nicht nur einen Überblick über die rechtlichen Gesichtspunkte rund um das Thema Wegegzeiten, sondern veranschaulicht diese auch anhand von Beispielen.

Quelle: www.handwerksblatt.de

10.08.2010

Handwerk und Banken - Manchmal ist Reden Gold

Nach der wirtschaftlichen Durststrecke klagen viele Betriebe über Geldsorgen – die Krise hat auch im Handwerk an den Kapitalreserven gezehrt. Da hilft nur: sich rüsten und die Liquiditätsplanung verbessern. Aber an Geld zu kommen ist im Moment nicht einfach. So klappt das Bankgespräch in Zukunft besser:

Die Kreditinstitute verlangen immer mehr Sicherheiten und für den Kreditantrag müssen mehr Unterlagen eingereicht werden. Das macht es für Unternehmen immer schwieriger, bei aktuellem Bedarf kurzfristig finanzielle Mittel zu erhalten. Dabei könnte mehr Gesprächsbereitschaft auf beiden Seiten - bei den Betrieben und den Banken - für einen reibungsloseren Umgang sorgen.

Bei einer Informationstagung in der Handwerkskammer Düsseldorf gaben Vertreter der Volksbank Düsseldorf Neuss und der Bürgschaftsbank NRW sowie erfahrene Unternehmenspraktiker handfeste Tipps, wie Handwerksfirmen ihr Rating verbessern und damit schneller an Kredite kommen können.

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02.08.2010

Handwerk kritisiert GEZ-Reform

Die alte GEZ-Gebühr gibt es bald nicht mehr. Die Abgabe soll künftig geräteunabhängig gezahlt werden. Der Entwurf sieht vor, ab 2013 einen Beitrag für jeden Haushalt und jede Betriebsstätte zu erheben – gestaffelt nach der Zahl der Mitarbeiter. Das Handwerk befürchtet zusätzliche Belastungen für die Betriebe. Wie viel auf Sie zukommt, ermittelt ein neuer Gebührenrechner.

Die Umstellung auf einen geräteunabhängigen Rundfunkbeitrag ist aus Sicht von Wirtschaftsverbänden – darunter auch der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) – zwar grundsätzlich richtig. Allerdings ist es aus ihrer Sicht falsch, neben den Nutzern auch Betriebe in die Beitragspflicht einzubeziehen. Weil sich die neue Gebühr auf jede einzelne Betriebsstätte beziehen soll, drohten höhere Belastungen für die Wirtschaft, heißt es in einer gemeinsamen Erklärung.

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27.07.2010

Reklamationen als Botschaft

In der letzten Woche haben wir bereits über dringend erforderliche verkäuferische Kompetenz im harten SHK-Wettbewerbsumfeld mit folgenden Inhalten vorgestellt: „Warum Sie mit guter Fragetechnik Ihre Kunden „steuern“ können“ und „Warum Sie Preisgespräche vermeiden sollten“. In diesem neuen Fachbeitrag informiert Sie Ewald W. Schneider über den richtigen Umgang mit Reklamationen.

Richtiger Umgang mit Reklamationen

Beherzigen Sie in diesem Zusammenhang einige Regeln:

  • Der reklamierende Kunde muss die Möglichkeit haben Dampf abzulassen, um ruhiger werden zu können – das befreit!
  • Wenn Ihr Kunde „Dampf ablässt“, unterbrechen Sie ihn auf gar keinen Fall!
  • Durch den Widerspruch oder die Verniedlichung des Verkäufers wird die Kundenerregung auch nicht abgebaut – im Gegenteil, die Verärgerung wird gefährlich erhöht. Hier bieten sich rhetorische Formulierungen an, wie:
  • „Ich verstehe Ihren Ärger. Es ist außerordentlich bedauerlich, dass gerade Sie, Frau Meier, solch einen Ärger mit unserem Unternehmen hatten“.
Wenn Sie nach dieser Phase entspannt am Verhandlungstisch sitzen, Ihr Kunde womöglich eine Tasse (guten) Kaffee mit Ihnen trinkt, ist das Schwierigste bereits erledigt. Jetzt müssen Sie sorgfältig den Sachverhalt schriftlich fixieren. Die in der Erregungsphase Ihres Kunden übertriebene Darstellung wird dadurch relativiert und wesentlich reduziert. Auch Psychotherapeuten pflegen so zu arbeiten.

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21.07.2010

Preisgespräche vermeiden - Den Kunden richtig steuern

Im harten SHK-Wettbewerbsumfeld ist es für Handwerker hilfreich, sich schrittweise auch zum Verkäufer zu entwickeln, den Kunden mit richtiger Fragetechnik zu „steuern“ und das Verkaufsgespräch nicht auf ein „Preisgespräch“ zu reduzieren. Im folgenden Fachbeitrag erläutert Ewald W. Schneider wie man erfolgreicher durch gekonnte Fragetechniken wird.

Die meisten Menschen sind sich leider nicht bewusst, dass gerade der clevere Umgang mit Fragetechniken die Grundlage für gute Verhandlungstechniken und auch gutes Führen darstellt. Aus der Sicht von Rhetorikern gibt es viele Fragetechniken. Praktikabel und wichtig sind jedoch nur die öffnenden „WFragen“. Diese Fragetechnik fängt fast immer an mit: Wo? Wie? Was? Wer? Welche?

Wenn Ihr Gesprächspartner auf die gestellte Frage nur kurz und knapp mit „Ja“ oder „Nein“ antwortet, haben Sie Ihre Frage sicher falsch formuliert.

Wenn Sie eine „W-Frage“ stellen, „öffnen“ Sie Ihren Gesprächspartner. Dieser gibt Ihnen in aller Regel gerne eine umfassende Antwort. Der clevere Verkäufer redet ungern viel und lässt sich lieber im Rahmen seiner Bedarfsanalyse“ seine Fragen beantworten. Wenn Sie z.B. Ihrem Kunden eine neue Wärmepumpenanlage verkaufen wollen, sollten Sie unbedingt mehrere „W-Fragen“ stellen. Häufig wird der Kunde dann auch einige „Einwände“ haben. Diese Einwände stellen dann aus der Sicht von Profiverkäufern eine Quasizustimmung dar. Aus der Sicht von „Produkterklärern“ (Antiverkäufertyp) gilt es jetzt jedoch die Einwände zu entkräften und im schlimmsten Falle sich und sein Produkt zu rechtfertigen.

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12.07.2010

Schutz vor teuren Missgeschicken

Betriebshaftpflichtversicherung: Auf diese Police sollte kein Handwerksbetrieb verzichten, denn ohne diesen Schutz könnte schon ein kleiner Fehltritt das Unternehmen finanziell ruinieren.

Ein herabfallendes Werkzeug, das ein parkendes Auto oder womöglich sogar einen Fußgänger trifft: Es geht so schnell, dass durch die betriebliche Tätigkeit ein kleiner oder großer Schaden entsteht. Sicherheit bietet für solche Situationen die Betriebshaftpflichtversicherung: „Diese Police ist für jeden Handwerksbetrieb unbedingt notwendig, denn der Versicherer springt ein, wenn der Unternehmer für einen Schaden haftet“, sagt Hans Gerlitz, Unternehmensberater bei der Handwerkskammer Düsseldorf. Selbst erfahrenen Handwerkern könne eine Unachtsamkeit oder ein Missgeschick unterlaufen. Und dieses könne ohne Versicherung zu einer enormen finanziellen Belastung werden: „Denn der Unternehmer haftet komplett für die Schäden, die jemand anderem mit und durch den Betrieb entstehen“, so Gerlitz, „und er haftet damit auch für die Schäden, die seine



Mitarbeiter verursacht haben.“

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03.07.2010

Branchen laufen Sturm gegen Förderstopp

Das Marktanreizprogramm für erneuerbare Energien wurde eingestellt: Die Handwerksbetriebe beklagen eine Fülle stornierter Aufträge.


Handwerker und Hausbesitzer sind über den Förderstopp für umweltfreundliche Wärmetechnik verärgert. "Das Hin und Her in der Förderpolitik ist nicht auszuhalten", sagte Michael Reiner in einer Umfrage von DHZ-online zum Stopp des Marktanreizprogramms (MAP) zur Förderung von Solarkollektoren, Biomasseheizungen und Wärmepumpen. "Ich habe schon drei Aufträge für die Installation von thermischen Solaranlagen im Wert von 45.000 Euro verloren", beschreibt er die Folgen für seinen Drei-Mann-Betrieb in Wang bei München. Wer bei einer Anlage im Wert von rund 15.000 Euro auf einen Zuschuss von rund 4.500 Euro verzichten müsse, überlege es sich eben anders. Nicht immer sind die Zuschüsse so hoch: "Im Durchschnitt liegen sie für die Solarthermie bei zwölf Prozent, bei der Biomasse bei 13 Prozent und bei Wärmepumpen bei 14 Prozent", berichtet Referatsleiter Gerhard Schallenberg vom zuständigen Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).


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01.07.2010

Mit Selbstcheck Materialkosten sparen

Kluger Materialeinsatz im Produzierenden Gewerbe rechnet sich mehr denn je. Denn immerhin macht Material rund 46 Prozent der Kosten aus. Hier liegen erhebliche Einsparpotenziale. Ein neuer Materialeffizienz-Selbstcheck des Bundeswirtschaftsministeriums zeigt, wo und wie Unternehmer sparen können.

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18.06.2010

Wie wird man ein Top-100-Handwerker?

Die Teilnahme an Top-100-Wettbewerben kann Handwerker im Marketing und für die eigene Entwickung viel bringen. Doch ohne Fleiß kein Preis.

Wie ist sie denn nun so privat, Auge in Auge, die Birgit Schrowange? Diese Frage hören Beate und Axel-Otto Schulz momentan ständig, denn seit ein paar Wochen dürfen die Oldenburger Geschwister mit dem Namen der Talkshow-Lady werben - seit sie ihnen die Auszeichnung als Top-100-Augenoptiker überreichte.

An diesem Wettbewerb haben die Schulzes bereits zum zweiten Mal erfolgreich teilgenommen, und die Resonanz war jedes Mal "ausgezeichnet". "Es ist schon etwas Besonderes wenn der eigene Service bundesweit zu den Top 100 gehört, dadurch setzen wir uns natürlich von den Wettbewerbern ab", sagt Axel-Otto Schulz.

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03.06.2010

Branchen laufen Sturm gegen Förderstopp

Das Marktanreizprogramm für erneuerbare Energien wurde eingestellt: Die Handwerksbetriebe beklagen eine Fülle stornierter Aufträge.


Handwerker und Hausbesitzer sind über den Förderstopp für umweltfreundliche Wärmetechnik verärgert. "Das Hin und Her in der Förderpolitik ist nicht auszuhalten", sagte Michael Reiner in einer Umfrage von DHZ-online zum Stopp des Marktanreizprogramms (MAP) zur Förderung von Solarkollektoren, Biomasseheizungen und Wärmepumpen. "Ich habe schon drei Aufträge für die Installation von thermischen Solaranlagen im Wert von 45.000 Euro verloren", beschreibt er die Folgen für seinen Drei-Mann-Betrieb in Wang bei München. Wer bei einer Anlage im Wert von rund 15.000 Euro auf einen Zuschuss von rund 4.500 Euro verzichten müsse, überlege es sich eben anders. Nicht immer sind die Zuschüsse so hoch: "Im Durchschnitt liegen sie für die Solarthermie bei zwölf Prozent, bei der Biomasse bei 13 Prozent und bei Wärmepumpen bei 14 Prozent", berichtet Referatsleiter Gerhard Schallenberg vom zuständigen Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).


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28.05.2010

Handwerker bei Leistungsgarantien nicht in der Pflicht

Die Hersteller von Solarmodulen umwerben ihre Kunden mit langfristigen Leistungsgarantien. Sie versprechen, dass die Fotovoltaikanlagen auch in 15 oder 20 Jahren noch einen Großteil ihrer Leistung bringen. Diese Zusagen sind Teil der Kalkulation, auf die sich die Kunden bei der Investition in Fotovoltaik verlassen. Doch bei der Durchsetzung sind die Kunden auf Kulanz von Handwerkern und Herstellern angewiesen, einen Rechtsanspruch auf Anlagen, die wirklich 20 Jahre die versprochene Leistung bringen, haben sie kaum.

Das Fachmagazin Photon kritisiert, dass die Hürden sehr hoch sind, wenn die Kunden diese Garantien wirklich einfordern. Das Magazin hat sich die Garantiebedingungen angeschaut und Schulnoten verteilt. Die Bestnote war ein mageres befriedigend für jeden vierten Hersteller. Günter Haug, Geschäftsführer des Solarhändlers MHH räumt ein, dass die Garantiebedingungen der Hersteller "wenn man sie rechtlich ganz kritisch betrachtet oftmals lückenhaft sind und mancherlei Auswege enthalten." Sein Rat: Keine No-Name-Produkte verwenden, sondern auf Markenprodukte setzen. Dann könne man eher mit Kulanz rechnen. Schließlich hätten die Hersteller einen Ruf zu verlieren. Für Lars Waldmann von Schott Solar ist klar, dass es keine Ausweichklauseln in den Garantiebedingungen für Fotovoltaik-Module geben darf. Nicht immer könne man aber bei den langen Garantielaufzeiten einen Austausch der Produkte realisieren. Im Einzelfall müssten die Hersteller die Möglichkeit haben, auch Zahlungen für entgangene Einnahmen zu leisten oder andere Module zu liefern.


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Neue Rechtsfalle durch Informationspflichten-Verordnung

Und wie soll das praktisch funktionieren?

In der Umsetzung sind Handwerker relativ frei, betont Lapp. Wichtig sei lediglich, dass die Informationen dem Kunden tatsächlich rechtzeitig zur Verfügung stehen.

Das sei relativ unproblematisch, da die Angaben nicht jedes Mal neu zusammengestellt werden müssen. Möglich wären zum Beispiel diese Vorgehensweisen:

  • Werkstatt-Arbeiten: Betriebe, die Arbeiten nur in der eigenen Werkstatt abwickeln, könnten zum Beispiel die Informationen für Kunden frei zugänglich aushängen und zur Mitnahme bereit halten.
  • Notfall-Reparaturen: Wer von einem Kunden zur dringenden Reparatur zum Beispiel einer defekten Heizung gerufen wird, sollte die entsprechenden Informationen ausgedruckt dabei haben.
  • Größere Aufträge: Bei größeren Aufträgen mit entsprechendem Informationsbedarf werden Handwerker den Kunden in der Regel ein Angebot und vielleicht auch Informationsmaterial zur Verfügung stellen. In solchen Fällen können die Angaben nach DL-InfoV problemlos beigefügt oder per E-Mail gesendet werden.
  • Online-Shops: Betreibt ein Handwerker einen Online-Shop, so kann er die Angaben auf seiner Website veröffentlichen. Eine Alternative wäre es, den Shop so einzurichten, dass zur Bestellung eine Bestätigung des Kunden per E-Mail gehört. Die E-Mail des Shop-Betreibers, in welche der Kunde zur Bestätigung aufgefordert wird, könnte die Angaben gemäß DL-InfoV enthalten.
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17.05.2010

Den Handwerker noch in diesem Jahr bestellen

Erst verdoppelt die Regierung den Steuerbonus bei haushaltsnahen Dienstleistungen, jetzt schränkt sie ihn wieder ein. Ab 2011 sind nicht mehr alle Handwerkerarbeiten von der Steuer absetzbar. Reparatur oder Renovierung sollten also nicht auf die lange Bank geschoben werden.

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Neu: Kalkül Live Version 2.00


Tipps, Informationen, Entwicklungen für den Kaufmann im Handwerk

Kalkül Live bereitet Ihnen aktuelle Themen zur Betriebsführung auf. Dies sind branchenbezogene Beiträge, aber auch allgemein interessierende Fragen über die Gewerke hinweg. Zusätzlich vermittelt Ihnen Kalkül Live erweitertes betriebswirtschaftliches Know-How.Und das gratis.

In langjähriger Erfahrung mit mehr als 3.500 Nutzern der Kalkül-Software sind branchenübergreifend Erkenntnisse in den unterschiedlichen Bereichen des Handwerks gesammelt worden. Diese stehen Ihnen jetzt als Tipps und Tricks zur Verfügung. Und das gratis.

Überall in Kalkül-Live können sie sich eigene Aufgaben zur späteren Bearbeitung erstellen. Auch sind direkte Anfragen an den Syntax-Support zu Ihrer Unterstützung möglich. Falls Sie bereits Anwender der Kalkül2-Planungssoftware sind, sehen Sie gleich auf der Startseite wichtige Kerndaten Ihres Unternehmens und können Ihre Kalkül2-Anwendungen direkt von hier aus starten.

Was ist neu in Kalkül Live 2.00?

1. Kalkül Live 2.00 enthält einen Betriebsvergleich, d.h. Sie können völlig anonym Ihre Kalkül2-Werte mit denen anderer Betriebe vergleichen.

Vergleichen Sie Ihre Unternehmenswerte aus Kalkül2 direkt mit den Werten anderer Betriebe. Sie bleiben selbstverständlich anonym wie auch alle anderen Teilnehmer am Betriebsvergleich. Die Datenübergabe ist denkbar einfach und beantwortet unmittelbar die Frage, wie Sie zum Durchschnitt der Vergleichsunternehmen stehen.

Entscheiden Sie dabei selbst, mit welchen Betrieben Sie sich vergleichen möchten. Betriebsgröße, Region oder auch Bundesland sind von Ihnen frei wählbar. Oder vergleichen Sie sich mit anderen Betrieben Ihrer ERFA-Gruppe nach vorher besonders vereinbarten und festgelegten „Spielregeln“ der Gruppe.

2. Die Startseite wurde neu strukturiert. Sie sehen dort jetzt auch, wie viele Betriebe zur Zeit am Betriebsvergleich teilnehmen, sowie den durchschnittlichen Verrechnungssatz und Stundenlohn dieser Betriebe.

3. Der Navigator wurde übersichtlicher gestaltet.

3. Es gibt jetzt einen Vollbild-Modus, bei dem nur die obere Leiste angezeigt wird. Diese Leiste wird dabei verkleinert.

Hier können Sie Kalkül Live 2.00 kostenlos herunterladen: www.kalkül-live.de

Neu: Kalkül2 Version 4.60

Ab heute wird die Version 4.60 unserer Anwendung Kalkül2 ausgeliefert.

Weitere Informationen finden Sie hier.
Was ist neu?

15.05.2010

Crash mit dem Firmenwagen - wer zahlt?

Ob Handwerker oder Banker auf dem Weg zum Kunden: Gerade im Berufsverkehr passiert schnell mal was. Wer kommt für den Schaden am Firmenwagen dann auf? Die Rechtsprechung unterscheidet nach dem Grad der Fahrlässigkeit. War ein Arbeitnehmer auf einer Dienstfahrt, so haftet er nach den gleichen Grundsätzen wie in den Fällen, bei denen Arbeitnehmer während der Berufsausübung patzen, etwa wenn der Kellner Tageseinnahmen liegen lässt.

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12.05.2010

Handwerk: Keine Krise bei Sanitär Heizung Klima

Nur leichter Umsatzrückgang – stabile Beschäftigungssituation – Erfolg durch Heizungs-Check – optimistischer Ausblick.

„Das Handwerk für Sanitär, Heizung und Klima ist weitgehend unbeschadet durch das Krisenjahr 2009 gekommen.“ Diese Bilanz zog Manfred Stather, Präsident des Zentralverbandes Sanitär Heizung Klima (ZVSHK). Die 50.000 Unternehmen des installierenden Gewerbes mussten 2009 nur einen leichten Umsatzrückgang von 1,1 Prozent auf 26,5 Milliarden Euro verschmerzen. „Nach der deutlichen Umsatzsteigerung im Jahr 2008 stabilisierte unser Handwerk seinen Umsatz im schlimmsten Krisenjahr der Nachkriegszeit auf relativ hohem Niveau“, urteilte Stather.

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10.05.2010

Tachografenpflicht: Ein Sieg der Vernunft

Die Tachografenpflicht wird nicht auf leichte Transporter ausgedehnt. Für Handwerker bedeutet dies: Sie können aufatmen. Von Hajo Friedrich und Ulrich Steudel


Erleichterung im Handwerk: Die Ausweitung der Tachografenpflicht ist vom Tisch. Damit bleiben Inhaber und Fahrer von Transportern mit 2,8 bis 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht von zusätzlichen Kosten und bürokratischem Aufwand verschont. Die Ausdehnung der Lenk- und Ruhezeitenverordnung auf diese Fahrzeugklasse fand im zuständigen Ausschuss des Europäischen Parlaments keine Mehrheit.

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Aufträge per Mausklick finden

E-Vergabe-Datenbank gibt Handwerk Übersicht zu öffentlichen Ausschreibungen

Seit Beginn des Jahres schreibt die öffentliche Hand Aufträge des Bundes nur noch online aus, Länder und Kommunen folgen. Kleine und mittlere Unternehmen sollten sich bereits jetzt auf die neue Situation einstellen und die Chancen der E-Vergabe nutzen. Eine Datenbank des Netzwerk Elektronischer Geschäftsverkehr zur E-Vergabe gibt Handwerksbetrieben ab sofort Hilfestellung bei der Auftragssuche. Die kostenlose Datenbank ist unter www.ec-mueke.de/datenbank abzurufen.

Die öffentliche Hand vergibt nach Schätzungen des Deutschen Städte- und Gemeindebundes jährlich weit über 100.000 Aufträge. Sich auf öffentliche Ausschreibungen zu bewerben, kann für viele Handwerksbetriebe ein lukratives Geschäft sein. Das Netzwerk Elektronischer Geschäftsverkehr stellt ab sofort eine Auswahl der wichtigsten Internetdatenbanken für öffentliche Aufträge zur Verfügung.


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04.05.2010

Handwerker kehren vor der eigenen Tür: Geld sparen und Umwelt schonen mit ECO+

Bis zu 10.000 Euro können die Handwerksbetriebe jährlich sparen, die bisher das vom Land geförderte Umweltberatungsprogramm ECO+ genutzt haben. Dies hat der Ergebnisbericht des Baden-Württembergischen Handwerkstages (BWHT) auf der Basis der Daten von rund 90 Betrieben ergeben. Das vom Umweltministerium jetzt neu aufgelegte Programm gibt weiteren Handwerksunternehmen die Chance zur Kostenoptimierung.

"Das Programm ist passgenau abgestimmt auf die Belange mittlerer und kleiner Handwerksbetriebe, die umweltfreundlicher wirtschaften und dabei gleichzeitig Geld sparen wollen", betonte BWHT-Hauptgeschäftsführer Hartmut Richter. Das Prinzip ECO+ habe sich bereits in 300 Betrieben bewährt. Bei einem knappen Drittel davon hat der Handwerkstag die Daten im Detail erfasst und ausgewertet. Dabei wurden Betriebe aus 30 verschiedenen Handwerksbranchen unter die Lupe genommen. Insgesamt 1.162 Einzelmaßnahmen haben die Umweltberater der Handwerkskammern vorgeschlagen. Das Ergebnis überraschte selbst die Experten: Schon durch einfache Veränderungen konnten die Betriebe ihre Unternehmenskasse jährlich um Beträge zwischen 2.000 und 10.000 Euro entlasten. Zugestellte Heizkörper, nicht isolierte Warmwasserrohre in der Werkstatt oder die zu sportliche Fahrweise mit dem Transporter - die heimlichen Energiefresser schlagen in der Summe ganz gewaltig zu Buche. Im Schnitt deckten die Umweltberater Einsparpotenziale von etwa zehn Prozent der Umweltkosten auf. "Fast alle Maßnahmen sind einfach und unkompliziert umzusetzen", sagte Richter. Ein umfassendes Umweltmanagement wäre dann der nächste Schritt.


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29.04.2010

Wie hoch sollen Wertgrenzen bei öffentlichen Vergaben sein?

Ende 2010 werden die im Rahmen des Konjunkturpakets II für öffentliche Ausschreibungen im Baubereich definierten Vergabewertgrenzen hinfällig. Bereits jetzt beginnt im Land die Diskussion, welche Grenzen ab dem 1.1.2011 gelten sollen. Was meint das Handwerk dazu?

Die freihändige Vergabe öffentlicher Aufträge für Bauleistungen (VOB/A) ist derzeit bis zu einem erwarteten Auftragswert von 100.000 Euro möglich – für beschränkte Ausschreibungen gilt eine Wertgrenze von einer Million. Beide im Konjunkturpaket II festgeschriebenen Werte werden Ende 2010 hinfällig.

Die Diskussion, welche Wertgrenzen zukünftig gelten sollen, ist bereits im Gange. Da Vergabewertgrenzen zwischenzeitlich in die VOB 2009 aufgenommen wurden, finden die vor dem Konjunkturpaket geltenden Grenzen keine erneute Anwendung. Zur Erinnerung: Diese beliefen sich bei freihändigen Vergaben auf 20.000 Euro und bei beschränkten Ausschreibungen auf 40.000 Euro (Ausbaugewerke) beziehungsweise 75.000 Euro (Roh- und Tiefbauarbeiten).

Gemäß VOB 2009 sollen ab dem 1. Januar 2011 folgende Vergabewertgrenzen gelten:

* Freihändige Vergaben: 10.000 €
* Beschränkte Vergaben Ausbaugewerke: 50.000 €
* Beschränkte Vergaben Tiefbau: 150.000 €
* Beschränkte Vergaben sonstige Bauleistungen: 100.000 €

Das Handwerk in Baden-Württemberg tut gut daran, sich in dieser Diskussion bald zu positionieren. Allerdings stehen sich organisationsintern zwei unterschiedliche Auffassungen gegenüber: Die eine Seite plädiert für möglichst hohe Wertgrenzen, um den Kommunen Flexibilität bei der Auswahl regionaler Firmen zu ermöglichen. Die andere Seite befürchtet hingegen, dass zu hohe Wertgrenzen überregionalen Wettbewerb ausschließen und "Hoflieferantentum" sowie Korruption begünstigen.

Um die Meinung innerhalb des baden-württembergischen Handwerks auszuloten, hat der BWHT eine Umfrage gestartet. Die Resonanz auf die vier Fragen zu den gemäß VOB 2009 geplanten neuen Wertgrenzen fließen in die Meinungsbildung der BWHT-Gremien ein. der BWHT-Gremien ein.

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Vulkanasche und Arbeitsrecht

Der isländische Vulkanausbruch hat vorrangig Flugreisende beeinträchtigt – sei es wegen der zwangsweisen Urlaubsverlängerung an irgend einem Ort der Welt, sei es, weil der geplante Flug gar nicht erst angetreten werden kann. Doch für Arbeitnehmer wie Geschäftsreisende im Handwerk stehen nicht minder wichtige Fragen an.

Zum Beispiel: Kann es Ärger mit dem Chef geben, weil ich nicht zum vorgesehenen Termin wieder am Arbeitsplatz erscheinen kann? Der Chef mag sich ärgern (weil er ja auch planen können muss). Doch rechtlichen Ärger darf es nicht geben. Die Mitarbeiter, die an ihrem Urlaubsort festsitzen, gehorchen „höherer Gewalt“, tragen also keine Schuld an ihrer Verspätung. Sanktionen irgendwelcher Art darf es also nicht geben.

Wie steht es mit der Bezahlung der ausgefallenen Arbeitszeit?


Das Risiko des Arbeitsweges tragen die Arbeitnehmer. Auf das Festsitzen am Urlaubsort bezogen: Der Arbeitnehmer hat - zumindest theoretisch - dafür zu sorgen, dass er pünktlich wieder zurück kommt. Kann er das aus gegebenem Anlass nicht, dann ist das sein Pech. Das heißt: Der Arbeitgeber braucht Zeiten, in denen wegen der Verspätung nicht gearbeitet wurde, nicht zu bezahlen.

Und wenn ein Mitarbeiter vorschlägt, die zusätzlichen Tage vom (noch vorhandenen) Resturlaub des Jahres abzuziehen?

Darauf muss der Arbeitgeber nicht eingehen (wenn er dies nicht schon im vorab geführten Telefongespräch getan hatte). Er wird es aber im Regelfall tun. Nachteile entstehen ihm dadurch nämlich nicht. Im Gegenteil: Für die restliche Zeit des Jahres ist die Planung (etwas) einfacher, weil weniger Erholungsurlaub offensteht.

Was gilt, wenn es sich um eine Geschäftsreise handelte? Wer kommt dann für zusätzliche Hotelübernachtungen auf?

Ist ein Arbeitnehmer auf Dienstreise für seinen Arbeitgeber und kann wegen der besonderen Umstände nicht rechtzeitig nach Hause kommen, dann ist der Arbeitgeber für weitere Übernachtungen in der Pflicht. Ist es der Chef selber, der gestrandet ist, so zahlt er selbst – und kann niemanden dafür in haftbar machen (Stichwort: höhere Gewalt).

Welche Regeln gelten ansonsten, die den Arbeitgeber von der Entgeltfortzahlungspflicht entbinden?

Wer wegen eines Streiks der öffentlichen Verkehrsmittel zu spät oder nicht zur Arbeit kommt, geht ebenso leer aus wie Arbeitnehmer, die im Winter wegen unpassierbarer Straßen, Glatteis, Schneeverwehungen oder gar Lawinen kapitulieren mussten oder Überschwemmungen die Ursache waren.

07.04.2010

Bitte mehr Stundenlohn

Handwerk hat goldenen Boden – heißt es. Doch bei vielen Handwerkern ist wenig Gold in der Kasse. Über zu wenig Arbeit können sie sich noch nicht einmal beklagen. Aber wenn es darum geht, Kostenvoranschläge zu schreiben, beschleicht sie ein ungutes Gefühl.

Die Wurzeln liegen oft in der Kindheit. Viele negative Aussagen über Geld prägen das Gefühl es sei nicht richtig, dem Kunden Geld wegzunehmen. So entsteht die Vorstellung, Handwerksleistungen müssten billig sein. Der Kunde sieht das womöglich ganz anders. „Ein Kunde entwickelt einen eigenen gefühlten Betrag, was eine Handwerks-Leistung für ihn wert ist,“ erklärt Finanzcoach Thorsten Krönke. „Vielleicht will er sich für etwas belohnen. Oder er will ein Problem für immer aus dem Weg räumen. Er nimmt Geld in die Hand, weil er einen Bedarf hat. Liegt der angebotene Preis deutlich unter seinem gefühlten Wert, kann es sein, dass er unzufrieden ist. Ihm fehlt das Gefühl, etwas Wertvolles zu bekommen.“ Im schlimmsten Fall zieht er die Anfrage sogar zurück. Deshalb ist es wichtig, im Vorgespräch diesen gefühlten Wert herauszufinden.

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30.03.2010

Hilfe bei den komplizierten Fördermittelrichtlinien für die Heizungsmodernisierung

Heizungsmodernisierungen werden vom Staat gefördert. Das sind grundsätzlich gute Nachrichten. Doch wenn es darum geht, die Fördermittel tatsächlich zu beantragen, werden sanierungswillige Hausbesitzer und Fachwelt mit komplizierten Fördermittelrichtlinien konfrontiert. Die Vereinigung der deutschen Zentralheizungswirtschaft e.V. (VdZ) bringt für Fachhandwerker, Fachberater, Planer und Architekten mit der neu aufgelegten VdZ-Info 12 sowie mit der neuen VdZ-Info 15 wieder Licht in den undurchsichtigen Förderdschungel.

Die aktualisierte VdZ-Info 12 enthält die aktuellen, gut aufbereiteten Informationen über die Basis- und Bonusförderung im Marktanreizprogramm 2010 des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), das Heizungsmodernisierungsmaßnahmen in Kombination mit Erneuerbaren Energien fördert. In der VdZ-Info 15 werden die KfW-Programme 430 Erneuerung der Heizung mit Hocheffizienzpumpe (5% Investitionszuschuss) und 431 Optimierung der Wärmeverteilung in bestehenden Heizungsanlagen (25% Investitionszuschuss) verständlich vorgestellt. Die neue Broschüre liefert u. a. Antworten auf die Fragen was gefördert wird, wie hoch die Zuschüsse sind, wer die Anträge stellen kann und wo es weitere Informationen gibt. Um die Barzuschüsse der KfW zu erhalten, müssen künftig der Heizungs-Check und der Hydraulische Abgleich nachgewiesen werden, die in der VdZ-Info 15 ebenso erläutert werden.

Fachhandwerker, Fachberater, Planer und Architekten, die Ihre Kunden markenneutral über die aktuellen Fördermittel oder zu anderen Themen der Heizungsmodernisierung informieren wollen, können die Broschüren über ein Bestellformular auf der Website www.intelligent-heizen.info im Bereich „Fachinformationen“ zu Selbstkostenpreisen der VdZ bestellen.

Weitere Informationen finden sich hier in der VdZ-Info 15 und hier in der VdZ-12. Ein Bestätigungsformular für den Hydraulischen Abgleich ist hier ebenfalls kostenfrei downloadbar.

Quelle: www.haustechnikdialog.de

18.03.2010

Handwerk: Imagespot geht wieder auf Sendung

Ab 13. März 2010 ist die bundesweite Imagekampagne des Handwerks wieder im TV und ab 18. März im Kino zu sehen. Der Werbefilm unterstreicht auf beeindruckende Weise die wirtschaftliche und gesellschaftliche Bedeutung des Handwerks.

Dazu löst sich im Film nach und nach alles auf, was vom Handwerk geschaffen wurde. Es wird deutlich, wie sehr jeder Mensch täglich auf die offensichtlichen und weniger offensichtlichen Leistungen der Branche angewiesen ist. Unsere moderne Zivilisation ist ohne das Handwerk nicht denkbar, so die Aussage des Films.

Damit ist die Media-Strategie der Imagekampagne wieder komplett – neben dem Film gibt es Plakate, Anzeigen, den Online-Auftritt www.handwerk.de, Messeauftritte und eine erste Informationsoffensive an Schulen.

Die bundesweite und auf fünf Jahre angelegte Kampagne des deutschen Handwerks wurde im Januar 2010 gestartet. Ziel der Kampagne ist es, die wirtschaftliche und gesellschaftliche Bedeutung des Handwerks hervorzuheben und Jugendliche für eine Ausbildung in diesem Wirtschaftsbereich zu begeistern.

Das Video finden Sie hier.

25.02.2010

Handwerker trotzen der Krise

Nachrichtensendung auf NDR zu diesem Thema finden Sie hier.

21.02.2010

Der Handwerker wird Wirtschaftsmacht von nebenan

In diesen Tagen haben alle Handwerksbetriebe ein Werbemittel-Startpaket erhalten. Mit Plakaten und Aufklebern sowie Bannern auf den Internetseiten können sie zeigen, dass sie Teil der "Wirtschaftsmacht von nebenan" sind.

Zum Start der Imagekampagne im Januar haben zahlreiche Handwerkskammern, Kreishandwerkerschaften und Handwerker ein deutlich sichtbares Zeichen gesetzt. Mit kostenlosen Materialien kann jeder der 960.000 Handwerksbetriebe zum Botschafter der Kampagne werden.


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12.02.2010

Loyale Kunden – ein wertvoller Schatz

Der Kunde hat eine scharfe Waffe: seine Loyalität. Damit hat er weit mehr Macht als mit dem vermeintlich ach so gefürchteten Konsumverzicht. Das systematische Ausschöpfen des vorhandenen Kundenpotenzials bietet unzählige Chancen zu kostengünstigem und nachhaltigem Wachstum. Hier ein paar Basistipps, um dieses anzustoßen.

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08.02.2010

Wieder da: Die Sofortabschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter bis zu 410 Euro

Ab 2010 dürfen Selbstständige und Unternehmer anstelle des umstrittenen GWG-Sammelpostens wieder die GWG-Sofortabschreibung bis zu 410 Euro in Anspruch nehmen - so wie das im Prinzip bis zum Jahr 2007 möglich war. Das ist dem einmal mehr geänderten Paragrafen 6 Abs. 2 EStG zu entnehmen.

Für GWG im Wert zwischen 150 Euro und 410 Euro muss demnach künftig ein GWG-Verzeichnis angelegt werden, aus dem folgende Angaben zu ersehen sind:

  • Tag der Anschaffung, Herstellung oder Einlage ins Betriebsvermögen sowie

  • die Anschaffungs- oder Herstellungskosten.

Das GWG-Verzeichnis braucht nicht geführt zu werden, wenn die Angaben ohne Weiteres aus der Buchführung ersichtlich sind (z. B. in Form eines Kontoblattes).

Bitte beachten Sie: Daran, dass GWG "zu einer selbstständigen Nutzung fähig" sein müssen, hat sich nichts geändert. Ein neuer Drucker etwa gilt als Teil einer Computeranlage, weil er für sich genommen herzlich wenig bringt.

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29.01.2010

Deutsche Kündigungsfristen verstoßen gegen EU-Recht

Im deutschen Arbeitsrecht müssen die gesetzlichen Kündigungsfristen geändert werden. Der Europäische Gerichtshof entschied am 19. Januar in Luxemburg, dass die bisher geltende Regelung, wonach bei den Kündigungsfristen die Beschäftigungszeiten erst vom 25. Lebensjahr an berücksichtigt werden, gegen das EU-Recht verstoße.

Das berichtet der Branchendienst haufe.de. Es handele sich um eine verbotene Diskriminierung aus Gründen des Alters. Die höchsten EU-Richter wiesen die deutschen Gerichte an, die fragliche deutsche Regelung in laufenden Prozessen vor Arbeitsgerichten "erforderlichenfalls unangewendet zu lassen".

Was war passiert?

Der Entscheidung (Rechtssache C-555/07) lag die Klage einer Frau zugrunde, die im 18. Lebensjahr von einem Essener Unternehmen angestellt und zehn Jahre später entlassen worden war. Dabei wurde ihr wegen einer Beschäftigungsdauer von drei Jahren (seit dem 25. Geburtstag) lediglich ein Monat Kündigungsfrist zugestanden. Bei zehn Jahren hätte sie Anspruch auf vier Monate gehabt.

EU-Richter: Deutsche Regelung nicht angemessen oder geeignet

Der EuGH verwies darauf, dass eine auf dem Alter beruhende Ungleichbehandlung nur dann zulässig sei, wenn sie durch ein legitimes Ziel aus den Bereichen Beschäftigungspolitik, Arbeitsmarkt und berufliche Bildung gerechtfertigt sei. Außerdem müssten die Mittel zur Erreichung des Ziels "angemessen und erforderlich" sein.

Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf hatte als Berufungsinstanz den EuGH gefragt, ob dies im strittigen Verfahren der Fall sein könnte.

Die EU-Richter verneinten: Die deutsche Regelung sei "nicht angemessen oder geeignet". Sie wiesen insbesondere die Argumentation zurück, der Arbeitgeber solle eine "größere personalwirtschaftliche Flexibilität" bekommen, weil jüngeren Arbeitnehmern eine größere berufliche und persönliche Mobilität zugemutet werden könne. Dies sei nicht der Fall, weil die Nichtanrechnung der Betriebszugehörigkeit vor dem 25. Lebensjahr unabhängig vom Alter bei einer Entlassung gelte.

Gerichte dürfen nationales Recht nicht anwenden

Das Gericht stellte auch fest, ein Einzelner könne sich vor Gericht nicht direkt auf die EU-Richtlinie zum Verbot der Diskriminierung berufen. Das Diskriminierungsverbot sei jedoch ein "allgemeiner Grundsatz des Unionsrechts". Das nationale Gericht müsse "die volle Wirksamkeit des Unionsrechts" gewährleisten. Deshalb dürfe es in einem solchen Fall nationales Recht nicht anwenden.

Tipp für Arbeitgeber: Paragraf 622 BGB nicht mehr anwenden

Der Unternehmerverband Deutsches Handwerk (UDH) erklärte, die Entscheidung liesse einmal mehr die notwendige Zurückhaltung des EuGH bei der Bewertung des Umsetzungsakts einer Richtlinie vermissen. Es sei davon auszugehen, dass die deutschen Arbeitsgerichte dem EuGH im Wesentlichen folgen werden.

Der UDH regt daher an, dass Arbeitgeber bei Kündigungen den Paragrafen 622 Abs. 2 S. 2 BGB unbeachtet lassen. Denn mit sofortiger Wirkung können Arbeitnehmer jetzt verlangen, dass ihre Kündigungsfrist sich ohne Berücksichtigung des Paragrafen 622 Abs. 2 S. 2 BGB bemisst.

Auch sei nicht auszuschließen, dass die Arbeitsgerichte entsprechendes für tarifliche Vorschriften vorgeben, die die gesetzliche Regelung nachzeichnen.

Quelle: www.handwerksblatt.de

Heizungsmarkt wächst leicht - aber Nachfrage nach erneuerbaren Energien bricht ein

Der Bundesindustrieverband Deutschland Haus-, Energie- und Umwelttechnik e.V. (BDH) stellte vor kurzem auf seiner Bilanzpressekonferenz im Rahmen der 3. Deutschen Wärmekonferenz in Berlin aktuelle Marktdaten für 2009 vor. Insgesamt hat sich der Heizungsmarkt in Deutschland mit plus drei Prozent leicht positiv entwickelt. Bei den einzelnen Heiztechniken gab es allerdings große Unterschiede.

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25.01.2010

Antrag auf Istversteuerung schon gestellt?

Viele Unternehmen haben bereits ihren Umsatz für 2009 ermittelt und gehen nun an die Gewinnermittlung 2009. Lag der Umsatz des Jahres 2009 erstmals nicht über 500.000 Euro, kann für das Jahr 2010 für umsatzsteuerliche Zwecke ein Antrag auf Istversteuerung nach § 20 Umsatzsteuergesetz gestellt werden. Das bringt enorme Liquiditätsvorteile.

Viele Unternehmen haben bereits ihren Umsatz für 2009 ermittelt und gehen nun an die Gewinnermittlung 2009. Lag der Umsatz des Jahres 2009 erstmals nicht über 500.000 Euro, kann für das Jahr 2010 für umsatzsteuerliche Zwecke ein Antrag auf Istversteuerung nach § 20 Umsatzsteuergesetz gestellt werden. Das bringt enorme Liquiditätsvorteile.


Denn grundsätzlich gilt umsatzsteuerlich für Handwerker die Sollversteuerung. Danach ist bereits Umsatzsteuer ans Finanzamt zu überweisen, sobald eine Leistung ausgeführt wurde. Auf die Zahlung der Leistung kommt es nicht an. Unternehmer müssen bei der Sollversteuerung also in Vorleistung treten und die Umsatzsteuer vorstrecken, bis endlich die Rechnung beglichen ist. Bei der Istversteuerung muss die Umsatzsteuer erst ans Finanzamt überwiesen werden, wenn der Kunde seine Rechnung beglichen hat.

Tipp: Der Antrag auf Ist-Versteuerung ist weder an eine Frist, noch eine bestimmte Form gebunden. Er könnte folgendermaßen formuliert werden:

Sehr geehrte Damen und Herren,

da mein Umsatz 2009 nicht mehr als 500.000 Euro betrug, bitte ich darum, von der Soll- zur Istversteuerung wechseln zu dürfen. Die Höhe meiner Umsätze 2009 können Sie meinen Umsatzsteuer-Voranmeldungen bzw. meiner beigefügten Umsatzsteuerjahreserklärung für 2009 entnehmen. Ich bitte um Genehmigung.

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