Handwerker trotzen der Krise
Nachrichtensendung auf NDR zu diesem Thema finden Sie hier.
Zum Start der Imagekampagne im Januar haben zahlreiche Handwerkskammern, Kreishandwerkerschaften und Handwerker ein deutlich sichtbares Zeichen gesetzt. Mit kostenlosen Materialien kann jeder der 960.000 Handwerksbetriebe zum Botschafter der Kampagne werden. |
Der Kunde hat eine scharfe Waffe: seine Loyalität. Damit hat er weit mehr Macht als mit dem vermeintlich ach so gefürchteten Konsumverzicht. Das systematische Ausschöpfen des vorhandenen Kundenpotenzials bietet unzählige Chancen zu kostengünstigem und nachhaltigem Wachstum. Hier ein paar Basistipps, um dieses anzustoßen.
Lesen Sie hier weiter.
Ab 2010 dürfen Selbstständige und Unternehmer anstelle des umstrittenen GWG-Sammelpostens wieder die GWG-Sofortabschreibung bis zu 410 Euro in Anspruch nehmen - so wie das im Prinzip bis zum Jahr 2007 möglich war. Das ist dem einmal mehr geänderten Paragrafen 6 Abs. 2 EStG zu entnehmen.
Für GWG im Wert zwischen 150 Euro und 410 Euro muss demnach künftig ein GWG-Verzeichnis angelegt werden, aus dem folgende Angaben zu ersehen sind:
Tag der Anschaffung, Herstellung oder Einlage ins Betriebsvermögen sowie
die Anschaffungs- oder Herstellungskosten.
Das GWG-Verzeichnis braucht nicht geführt zu werden, wenn die Angaben ohne Weiteres aus der Buchführung ersichtlich sind (z. B. in Form eines Kontoblattes).
Bitte beachten Sie: Daran, dass GWG "zu einer selbstständigen Nutzung fähig" sein müssen, hat sich nichts geändert. Ein neuer Drucker etwa gilt als Teil einer Computeranlage, weil er für sich genommen herzlich wenig bringt.
Lesen Sie hier weiter.