28.05.2010

Handwerker bei Leistungsgarantien nicht in der Pflicht

Die Hersteller von Solarmodulen umwerben ihre Kunden mit langfristigen Leistungsgarantien. Sie versprechen, dass die Fotovoltaikanlagen auch in 15 oder 20 Jahren noch einen Großteil ihrer Leistung bringen. Diese Zusagen sind Teil der Kalkulation, auf die sich die Kunden bei der Investition in Fotovoltaik verlassen. Doch bei der Durchsetzung sind die Kunden auf Kulanz von Handwerkern und Herstellern angewiesen, einen Rechtsanspruch auf Anlagen, die wirklich 20 Jahre die versprochene Leistung bringen, haben sie kaum.

Das Fachmagazin Photon kritisiert, dass die Hürden sehr hoch sind, wenn die Kunden diese Garantien wirklich einfordern. Das Magazin hat sich die Garantiebedingungen angeschaut und Schulnoten verteilt. Die Bestnote war ein mageres befriedigend für jeden vierten Hersteller. Günter Haug, Geschäftsführer des Solarhändlers MHH räumt ein, dass die Garantiebedingungen der Hersteller "wenn man sie rechtlich ganz kritisch betrachtet oftmals lückenhaft sind und mancherlei Auswege enthalten." Sein Rat: Keine No-Name-Produkte verwenden, sondern auf Markenprodukte setzen. Dann könne man eher mit Kulanz rechnen. Schließlich hätten die Hersteller einen Ruf zu verlieren. Für Lars Waldmann von Schott Solar ist klar, dass es keine Ausweichklauseln in den Garantiebedingungen für Fotovoltaik-Module geben darf. Nicht immer könne man aber bei den langen Garantielaufzeiten einen Austausch der Produkte realisieren. Im Einzelfall müssten die Hersteller die Möglichkeit haben, auch Zahlungen für entgangene Einnahmen zu leisten oder andere Module zu liefern.


Lesen Sie hier weiter.

Keine Kommentare: