23.08.2010

Wann ist Wegezeit auch Arbeitszeit?

Auch im Handwerk ist die Arbeit immer weniger zeit- und ortsgebunden. Um konkurrenzfähig zu bleiben, nehmen die Unternehmen immer weitere Anfahrtswege in Kauf. Welche Wegezeiten können den Arbeitnehmern als Arbeitszeit angerechnet werden? Ein neues Merkblatt des UDH hilft bei dieser Frage weiter.

Das Zurücklegen längerer Fahrtzeiten zum Arbeitsplatz erfordert auch von den Arbeitnehmern eine größere Flexibilität. Welche Wegezeiten dabei als Arbeitszeit anzusehen sind, ist oftmals schwierig zu beurteilen, da der Begriff der "Wegezeit" in der Praxis unterschiedlich gebraucht wird und auch das Gesetz keine Definition vorgibt.

Nach zahlreichen Anfragen aus der Handwerksorganisation und von Unternehmen hat der UDH ein Merkblatt erstellt. Beantwortet werden darin die Fragen, wann Fahrtzeiten des Arbeitnehmers als Arbeitszeit im Sinne des Arbeitsschutzgesetzes gewertet werden können und wann diese vergütungspflichtig sind.

Das Merkblatt "Wegezeit und Arbeitszeit" gibt nicht nur einen Überblick über die rechtlichen Gesichtspunkte rund um das Thema Wegegzeiten, sondern veranschaulicht diese auch anhand von Beispielen.

Quelle: www.handwerksblatt.de

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