13.12.2011

Mobiles Büro zum kleinen Preis

Chefs brauchen nicht mehr als Laptop oder Smartphone, Software und einen cleveren Mobilfunkvertrag, um auch unterwegs komplett einsatzbereit zu sein.

Ein mobiles Büro ist für jeden Handwerksbetrieb mit Außendienst ein Muss. Dafür reichen ein Notebook oder ein Smartphone, die entsprechende Software und ein günstiger Mobilfunkvertrag. Und bei Tarifen lässt sich entscheidend sparen, wie die Übersicht von handwerk magazin zeigt.

Sind die Kosten für Hard- und Software leicht vergleichbar, so ist der Tarifdschungel im Mobilfunk kaum mehr zu durchblicken. Telekommunikationsexperte Christoph Zinkgräf vom Testportal Verivox hat deshalb für handwerk magazin passende Unternehmerangebote herausgesucht und klärt zudem darüber auf, was grundsätzlich bei der Tarifauswahl zu beachten ist.

Keinesfalls „von der Stange“ sollten Chefs einkaufen, sondern immer individuelle Tarife auswählen. Denn nur auf diesem Weg ist sichergestellt, dass sie nicht zu viel für ihre mobile Freiheit ausgeben.

Tipp: Die Übersicht der Mobilfunktarife hilft den Durchblick im Tarifdschungel zu bewahren.

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14.10.2011

Betriebsnotwendiger Verrechnungssatz im Mittelstand

Es gibt eine neue Gruppe im Business-Netzwerk XING, die sich mit dem Thema Verrechnungssatz beschäftigt. Schließen Sie sich an und diskutieren Sie mit anderen Betrieben, Beratern und Verrechnungssatzprofis.

Hier kommen Sie zur neuen Gruppe.

07.09.2011

5 Tipps für krisenfeste Finanzen

Auch wenn die nächste Krise hoffentlich noch lange auf sich warten lässt: 5 Tipps zeigen, wie Sie sich jetzt finanziell auf den Ernstfall vorbereiten.

Was ist denn nun mit der Konjunktur? Die Bundesbank sieht weiter gute Aussichten. Der Ifo-Geschäftsklimaindex hat sich hingegen "erheblich abgekühlt". "Die deutsche Wirtschaft kann sich den weltweiten Turbulenzen nicht entziehen", schlussfolgern dort die Forscher. Wirklich nicht?

Im Handwerk zumindest sehen die Daten noch recht gut aus. Und: Einer aktuellen Umfrage der Deutschen Bank zufolge haben kleine und mittlere Unternehmen den Aufschwung genutzt und "sich eine gute finanzielle Grundlage erwirtschaftet".

Genau der richtige Zeitpunkt für einen taktischen Check: Wie krisenfest ist Ihr Betrieb? Und was können Sie tun? Ein wichtiger Baustein sind dabei die Finanzen, weiß Betriebsberater Wolfgang Miethke, Finanzierungsexperte der Handwerkskammer Hildesheim-Südniedersachsen.

Fünf Punkte sollten Handwerksbetriebe dabei auf den Prüfstand stellen:

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Handwerk ächzt unter Preisdruck

Frankenberg/Rochlitz. Viele Firmen im Landkreis haben trotz guter Auftragslage unter dem Strich immer weniger Geld in der Kasse. "Viele Unternehmer kalkulieren am unteren Limit. Es bleibt nach Abzug aller Kosten viel zu wenig hängen", sagt Kreishandwerksmeister Jürgen Endmann. Von auskömmlichen Gewinnen um die zehn Prozent pro Auftrag sei man weit entfernt. "Wir dümpeln momentan bei zwei bis drei Prozent herum", zeigt er auf.

Die Folgen dieses ruinösen Wettbewerbs sind bedenklich: Investitionen bleiben auf der Strecke, Löhne stagnieren. Städten und Gemeinden fehlen Gewerbesteuereinnahmen, die sich nach den Gewinnen der Unternehmen richten.

"Hier beißt sich die Katze doch in den Schwanz. Erwirtschafte ich keine Überschüsse, kann ich auch nicht investieren", warnt Martin Bergmann, Seniorchef der Peniger Bergmann AG, vor einer Preisspirale nach unten. Das Unternehmen fertigt Betonteile für die Baubranche. Auch in diesem Segment seien "die Preise im Keller". Daher setzen die Bergmänner auch auf Kläranlagen als zweites und mittlerweile umsatzstärkeres Standbein.

Öffentlicher Sektor - rotes Tuch

Vor allem den öffentlichen Sektor haben die Handwerker als rotes Tuch ausgemacht. Der Grund: Aufträge gibt es nur für das wirtschaftlichste Angebot - man könnte auch sagen das billigste. Bergmann: "Der Ausschreibungsmodus ist eine Krux. Dieses Billig-Prinzip und Preisdrücken sind ein tödlicher Kreislauf. Vielen steht das Wasser daher bis zum Hals." Jürgen Endmann hat als Inhaber eines Dachdeckerbetriebes aus dem System bereits seine Schlüsse gezogen. "Ich beteilige mich schon lange nicht mehr an öffentlichen Ausschreibungen. Da kommt nichts raus. Und sobald kleine Nachbesserungen nötig sind, legen wir drauf", sagt Endmann.

Der Frankenberger Bauunternehmer Holger Schiemann sieht es ähnlich. Er kann die insgesamt gute Auftragslage auch für sein Unternehmen bestätigen. Da er aber fast ausschließlich im privaten Auftrag arbeitet, habe er derartige Probleme wie andere seiner Branche nicht. An großen Projekten seiner Stadt wie dem Bildungszentrum beteilige er sich ohnehin nicht. "Denn bei öffentlichen Ausschreibungen dieser Art habe ich eh keine Chance", bedauert er.

Richtlinien-Änderung angemahnt

Der Frankenberger Bauamtsleiter Sven Blümel ist mit den für Sachsen geltenden Vergaberichtlinien ebenfalls nicht glücklich. "Wir sind aber die falsche Adresse. Die Firmen müssen Druck bei der Staatsregierung machen", verweist er auf Dresden. Denn die öffentliche Hand und somit auch die Stadt Frankenberg habe sich an die Vorschrift zu halten, und die besage nun mal: Ab einem Netto-Auftragsvolumen von 25.000 Euro muss öffentlich ausgeschrieben werden. Positiv empfand er die zwei Jahre, in denen die Regelungen des Konjunkturpakets galten. "Da konnten wir bis zu einer Million Euro beschränkt ausschreiben." Blümel wünscht sich, auch in Sachsen bis zu sechsstelligen Summen beschränkte Ausschreibungen zuzulassen. Dann hätten auch kleinere und für ihre gute Arbeit bekannte Firmen eine reelle Chance.

Penigs Bürgermeister Thomas Eulenberger (CDU) versteht die Kritik der Unternehmer. "Vielleicht sind die Regelungen ungerecht. Andererseits gibt es wahrscheinlich kein absolut faires und ideales System", sagt er.

Eine Alternative wäre das Schweizer Modell. Dieses schließt Dumping-Angebote aus. Das begrüßt auch Jürgen Endmann. "Es war politisch schon einmal angeregt, dass der billigste Anbieter rausfällt. Das wäre auch sinnvoll."

Quelle: www.freiepresse.de

Mit Kleinkram Steuern sparen

Büromöbel, Werkzeuge oder Computer: Schnell addieren sich kleinere Investitionen zu einem großen Kostenblock. Nicht alle Unternehmen sind mit den aktuellen steuerlichen Wahlrechten für Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) vertraut.

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09.08.2011

10 Sätze, für die Ihre Kunden Sie lieben

Kaum etwas hält sich so hartnäckig, wie Vorurteile gegenüber Handwerkern. Das ist in Verkaufs- und Beratungsgesprächen ein Problem. Doch es gibt ein paar Sätze, mit denen Sie Ihre Kunden überzeugen - und ihnen die Vorurteile austreiben.

Auftraggeber sind gegenüber Handwerkern notorisch misstrauisch: Wird er pünktlich sein? Wird er es wirklich so machen, wie ich es will? Bestimmt wird es teurer als besprochen ...

Abbauen können Sie dieses Misstrauen durch zehn einfache Sätze, die in (fast) jedes Beratungs- und Verkaufsgespräch passen. Doch Vorsicht: Versprechen Sie nichts, was Sie nicht halten können.

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01.07.2011

Warum so viele Existenzgründer scheitern- Der Stundenverrechnungssatz

Warum scheitern so viele Existenzgründer? - Diese Frage stellen sich sicherlich viele Leute jeden Tag. In der Vergangenheit mussten Experten immer wieder feststellen, dass es Existenzgründer gibt, denen sämtlich Kenntnisse aus dem kaufmännischen Bereich fehlen. Somit wird oftmals schon die erste Hürde - der Businessplan zum Spießrutenlauf.

Es erwartet natürlich niemand, dass jemand, der seine Zukunft im handwerklichen Bereich sieht, der Kaufmann schlecht hin ist. Allerdings dürfen gewisse Erwartungen auch an einen Handwerker gestellt werden. So sollte jeder, unabhängig vom späteren Kerngeschäft, in der Lage sein, seinen eigenen Stundenlohn zu kalkulieren. Selbst diese Kleinigkeit wird vielen angehenden Unternehmern zum Hindernis. Statt den eigenen Stundensatz tatsächlich zu kalkulieren, gehen viele Existenzgründer dazu über, die Stundensätze der Mitbewerber anzunehmen. Die Höhe der Stundensätze ist aber von vielen verschiedenen Faktoren des eigenen Betriebes abhängig und darf primär nicht mit denen der Mitbewerber gleichgesetzt werden. Erst wenn der eigene Stundensatz kalkuliert wurde, darf dieser Satz mit dem der Mitbewerber verglichen werden. Sollten die Abweichungen zu den Mitbewerbern deutlich ausfallen, so sollte sicher gestellt werden, dass auch alle eigenen Kosten berücksichtigt wurden. Anschließend kann der Satz des eigenen Unternehmens nochmals nachkalkuliert werden.

Quelle: existenzgruender21.de

16.06.2011

Arbeitslohn beim Auslandeinsatz

Wird ein Maurer von seinem Arbeitgeber nach Dänemark entsendet, so kann er nicht den dort üblicherweise gezahlten Maurerlohn verlangen – der rund 20 Euro pro Stunde beträgt.

Das Bundesarbeitsgericht hat in dem aktuellen Fall entschieden, dass dem Maurer auch nicht der in Westdeutschland normalerweise gezahlte Lohn zusteht, wenn sein Arbeitgeber in Mecklenburg-Vorpommern seinen Betriebssitz hat.

Lediglich den "Mindestlohn Ost", der mit rund 10 Euro pro Stunde 1 Euro weniger ausmacht als der Westlohn, könne er verlangen.

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 20. April 2011, Az.: 5 AZR 171/10

13.04.2011

Mehr Spielraum für Arbeitgeber

Mit einem überraschenden Urteil bietet das Bundesarbeitsgericht den Unternehmern – auch im Handwerk – neue Möglichkeiten zum Abschluss befristeter Arbeitsverhältnisse.

efristungen sind nun ohne Begründung erlaubt, auch wenn der Arbeitnehmer schon vorher im Betrieb gearbeitet hat, solange dies nur mindestens drei Jahre zurückliegt.

Damit kippten die Richter eine (an sich eindeutige) gesetzliche Vorschrift zu befristeten Arbeitsverhältnissen, die bei den Arbeitgebern seit Jahren zu Kopfschütteln geführt hatte, von den Arbeitsgerichten aber „gehorsam" angewandt worden war.

Danach durfte ein Unternehmer niemanden mehr ohne „Sachgrund" (für maximal 2 Jahre) einstellen, wenn dieser Arbeitnehmer zuvor schon einmal bei ihm befristet oder unbefristet beschäftigt war. Und das auch dann, wenn die damalige Beschäftigung Jahrzehnte zurücklag.

So konnte es sein, dass ein Student, der mit 20 Jahren bereits einmal bei einer Firma befristet angestellt war, sieben oder acht Jahre später nicht noch einmal befristet eingestellt werden durfte – weder mit noch ohne „sachlichem Grund".


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24.03.2011

Geschäftslage auf Rekordniveau

Handwerker sind so optimistisch wie lange nicht mehr. Das ergibt eine Umfrage der Creditreform Wirtschaftsforschung. Warum die Betriebe bald wieder investieren wollen.

Immer mehr Handwerksbetriebe machen wieder mehr Umsatz: Der Anteil der Handwerksunternehmen, die ihren Umsatz im Vergleich zum Vorjahr steigern konnten, hat sich von 21,2 auf 32 Prozent erhöht, während nur noch 14,2 Prozent der Befragten von Umsatzeinbußen betroffen waren. Im Vorjahr hatten noch doppelt so viele Betriebe (30,7 Prozent) unter Umsatzrückgängen zu leiden.

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02.03.2011

Zehn Empfehlungen für Datenschutz und Sicherheit im Internet

Jedem zweiten Internetnutzer fehlen Informationen, wie er selbst seine persönlichen Daten schützen kann. Das ist ein zentrales Ergebnis einer Umfrage des Branchenverbandes Bitkom. Die Deutsche Handwerks Zeitung hat zehn wichtige Empfehlungen für Datenschutz und Sicherheit im Internet zusammengestellt.

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25.02.2011

Aufträge fürs Handwerk in aller Welt!

Auch wenn der Auftraggeber zunächst ungewöhnlich klingt, ist es lohnend, die Internetseite des Auswärtigen Amtes zu besuchen. Dort werden immer wieder Aufträge ausgeschrieben, die für Handwerksbetriebe interessant sind. Besonders betrifft dies Unternehmen, die aus dem Bau- oder Ausbaubereich kommen.

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04.02.2011

Bundesrechnungshof will "Handwerksbonus" abschaffen

"Handwerkerbonus" ade? Der Bundesrechnungshof rät der Bundesregierung, die Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen abzuschaffen. Setzt sich der Rechnungshof mit der Forderung durch, drohen den Betrieben Umsatzeinbrüche.

Zu hohe "Kontrolldefizite" seitens der Finanzämter und "Mitnahmeeffekte“ seitens der Steuerpflichtigen hätten dazu geführt, dass die Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen abgeschafft werden muss, schreibt der Bundesrechnungshof in einer Mitteilung.


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13.01.2011

Verbraucherschützer warnen vor „Neuer Robinsonliste“

Wen nervt sie nicht? Unerwünschte Werbung per Telefon, Fax, E-Mail oder Post ist für viele Menschen eine ziemliche Belästigung. Da klingt das Angebot der „Neuen Robinsonliste" verführerisch: Sie will die Werbebelästigung verringern. Doch Verbraucherschützer warnen ...

Zunächst klingt das Schreiben gut: Die Eintragung in die Neue Robinsonliste sei kostenfrei. Man stelle Callcentern und anderen Werbetreibenden die Daten zum Abgleich zur Verfügung, heißt es in den persönlich adressierten Fax-Schreiben: „Diese Firmen werden angehalten Ihre Daten aus ihren Werbekarteien zu löschen, sodass Sie weniger Werbung erhalten."

So weit, so gut. Der Haken kommt noch: Die "Neue Robinsonliste" bietet außerdem an, die Daten an Werbetreibende zwecks Löschung weiterzuleiten. Kostenpunkt pro Jahr: 350 Euro netto. Und wer den Service nicht kündigt, verlängert den Vertrag automatisch um ein weiteres Jahr.

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10.01.2011

Vorschriften beim Impressum einhalten

Die Missachtung rechtlicher Vorgaben für den Webauftritt wird schnell zu einem kostspieligen Unterfangen. Der Online-Ratgeber „Website-Gestaltung” des Netzwerks Elektronischer Geschäftsverkehr (NEG) zeigt auf, dass zwar fast alle der über 5.000 befragten kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) über ein Impressum verfügen, dieses jedoch bei knapp einem Viertel der Unternehmen die rechtlichen Vorschriften nicht erfüllt.